Artikel 37
Schutz vor grausamer Behandlung und Verbot der Folter
Die Staaten müssen sicherstellen, dass kein Kind zu Unrecht bestraft oder inhaftiert wird. Kinder dürfen nicht zum Tode oder zu lebenslanger Haft verurteilt werden. Sie haben das Recht auf menschenwürdige Behandlung, auf einen Anwalt oder eine Anwältin und auf Kontakt zu ihrer Familie.