Artikel 17 - 20
UN-Kinderrechtskonvention
Artikel 17
Zugang zu den Medien; Kinder- und Jugendschutz
Das Kind hat das Recht, alles zu erfahren, was es für ein gutes Leben wissen muss. Aus dem Fernsehen, der Zeitung, Büchern, dem Computer und anderen Quellen. Erwachsene sollen dafür sorgen, dass die Informationen, die das Kind erhält, ihm nicht schaden. Außerdem sollen sie ihm helfen, die Informationen, die es braucht, zu finden und zu verstehen.
Artikel 18
Verantwortung für das Kindeswohl
Das Kind hat das Recht, von beiden Eltern erzogen und gefördert zu werden. Die Eltern müssen bei allem, was sie tun, dafür sorgen, dass es dem Kind gut geht. Der Staat soll die Eltern bei dieser Aufgabe unterstützen, zum Beispiel durch Kindergärten, Gesundheitsdienste und Ähnliches.
Artikel 19
Schutz vor Gewaltanwendung, Misshandlung, Verwahrlosung
Das Kind hat das Recht auf Schutz, damit es weder körperlich noch seelisch misshandelt, missbraucht oder vernachlässigt wird. Diverse Schutzmaßnahmen müssen vorgenommen werden.
Artikel 20
Von der Familie getrennt lebende Kinder, Pflegefamilie, Adoption
Das Kind hat das Recht auf besonderen Schutz und Hilfe, falls es nicht mit seinen Eltern leben kann.