Artikel 33
Schutz vor Drogen
Kinder haben ein Recht auf Schutz vor Drogen und Drogenhandel. Kinder dürfen niemals an der Herstellung und dem Verkauf von Drogen beteiligt sein.
Vielen Dank an die Schüler*innen der Elbschule in Hamburg für die großartige Zusammenarbeit und Kooperation