Artikel 23
Kinder mit Behinderung
Kinder mit Behinderungen haben das Recht auf besondere Fürsorge und Förderung, damit sie aktiv am Leben teilnehmen können. Alle Kinder mit einer körperlichen oder geistigen Behinderung haben das Recht auf ein menschenwürdiges und erfülltes Leben. Wie alle anderen Kinder auch. Kinder mit Behinderungen sollen dabei unterstützt werden, so selbstständig wie möglich zu leben und Teil der Gesellschaft zu sein. Kinder mit Behinderungen haben ein Recht auf Fürsorge und Unterstützung, damit sie sich so gut wie möglich entwickeln und entfalten können. Die Länder arbeiten zusammen und tauschen Informationen und Wissen aus, damit Kinder mit Behinderungen eine bessere Gesundheitsversorgung und Betreuung erhalten.